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§ 3 DAFPrV — Inhalt der Prüfung

Datenanalyse-Fortbildungsprüfungsverordnung

Stand: 01.11.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“ nach § 4 statt.