Gesetz zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. August 1948 an in Kraft und tritt am 1. August 1951 außer Kraft.