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# Anlage 5 DüV 2017 — (zu § 8 Absatz 1 bis 5, § 10 Absatz 1 Satz 3)Jährlicher betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff (N) oder Phosphat (P2O5) (Nährstoff unterstreichen) für das Düngejahr ………

Düngeverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 05.05.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1334)

- 1. Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffvergleich

  - – Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: . . . . . . . . . .

  - – Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: . . . . . . . . . .

  - – Beginn und Ende des Düngejahres: . . . . . . . . . .

  - – Datum der Erstellung: . . . . . . . . . .

- Der betriebliche Nährstoffvergleich erfolgt durch

```
Vergleich von Zufuhr und Abfuhr für die	( )
```

  - 1.1 landwirtschaftliche genutzte Fläche insgesamt,

```
Zusammenfassung der Ergebnisse der Vergleiche für jeden Schlag, jede	( )
```

  - 1.2 Bewirtschaftungseinheit oder nach § 3 Absatz 2 Satz 3 zusammengefasste Fläche.

- 2. Erfassung der Daten für den Nährstoffvergleich nach Nummer 1.1 oder 1.2Notwendige Angaben bei einer Erfassung nach Nummer 1.2:

  - – Eindeutige Bezeichnung des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder der nach § 3 Absatz 2 Satz 3 zusammengefassten Fläche: . . . . . . . . . .

  - – Größe des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder der nach § 3 Absatz 2 Satz 3 zusammengefassten Fläche: . . . . . . . . . .

  - – Bei Grünland, Dauergrünland, Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau:Anzahl der Schnittnutzungen: . . . . . . . . . .Zahl der Weidetage auf dem Schlag: . . . . . . . . . .Anzahl und Art der auf der Weide gehaltenen Tiere: . . . . . . . . . .

```
	1	2	3	4
	Zufuhr (auf die Gesamtfläche, Bewirtschaftungseinheit, Einzelschlag, zusammengefasste Fläche)	Nährstoff in kg	Abfuhr (von der Gesamtfläche, Bewirtschaftungseinheit, Einzelschlag, zusammengefassten Fläche)	Nährstoff in kg
1.	Mineralische Düngemittel		Haupternteprodukte	
2.	Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft		Nebenernteprodukte	
3.	Weidehaltung		Weidehaltung	
4.	Sonstige organische Düngemittel			
5.	Bodenhilfsstoffe			
6.	Kultursubstrate			
7.	Pflanzenhilfsmittel			
8.	Abfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2 oder 3 KrWG)			
9.	Stickstoffbindung durch Leguminosen			
10.	Summe der Zufuhr		Summe der Abfuhr	
11.	unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge nach § 8 Absatz 5			
12.	Differenz zwischen Zufuhr und Abfuhr		
```

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Zitiervorschlag: Anlage 5 DüV 2017

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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