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§ 9 CoronaTestV — Vergütung von Leistungen der Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test)

Coronavirus-Testverordnung

Historische Fassung: Stand 20.10.2020 bis 03.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die an die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 berechtigten Leistungserbringer zu zahlende Vergütung für die Leistungen der Labordiagnostik mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich der allgemeinen ärztlichen Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten beträgt je Testung 50,50 Euro.