nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 CoronaTestV 2021-10 — Vergütung von Sachkosten für PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung

Coronavirus-Testverordnung

Historische Fassung: Stand 11.10.2021 bis 21.12.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

An die nach § 6 Absatz 1 berechtigten Leistungserbringer und die nach § 6 Absatz 4 berechtigten Einrichtungen oder Unternehmen ist für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung eine Pauschale von 3,50 Euro je Test zu zahlen.