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§ 10 CoronaTestV 2021-03 — Vergütung von Leistungen der Labordiagnostik mittels Antigen-Test

Coronavirus-Testverordnung

Historische Fassung: Stand 01.04.2021 bis 01.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die an die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 berechtigten Leistungserbringer zu zahlende Vergütung für die Leistungen der Labordiagnostik mittels eines Antigennachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich der allgemeinen ärztlichen Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten beträgt je Testung 15 Euro.