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§ 3 CoronaSchV 2021 — Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Coronavirus-Schutzverordnung

Historische Fassung: Stand 29.04.2021 bis 13.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 30. Januar 2021 in Kraft; sie tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes ansonsten spätestens mit Ablauf des 12. Mai 2021 außer Kraft.