Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
Historische Fassung: Stand 02.07.2021 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.