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§ 17 CoronaImpfV 2021-04 — Datenübermittlung zu Lagerbeständen

Coronavirus-Impfverordnung

Historische Fassung: Stand 07.04.2021 bis 07.06.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf Anforderung des Paul-Ehrlich-Instituts haben Arzneimittelgroßhandlungen zur Abwendung von versorgungsrelevanten Lieferengpässen der Impfstoffe Daten zum Bezug, zur Abgabe und zu verfügbaren Beständen mitzuteilen.