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§ 14 CoronaImpfV 2021-03 — Evaluierung

Coronavirus-Impfverordnung

Historische Fassung: Stand 13.03.2021 bis 01.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung wird insbesondere auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und der Versorgungslage mit Impfstoffen fortlaufend evaluiert.