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§ 13 CoronaImpfV 2021-02 — Evaluierung

Coronavirus-Impfverordnung

Historische Fassung: Stand 10.02.2021 bis 13.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung wird insbesondere auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und der Versorgungslage mit Impfstoffen fortlaufend evaluiert.