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§ 14 CoronaEinreiseV 2021-09 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Coronavirus-Einreiseverordnung

Historische Fassung: Stand 10.11.2021 bis 22.12.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am 30. September 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 15. Januar 2022 außer Kraft.

(2) (weggefallen)