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§ 6 CorSurV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Coronavirus-Surveillanceverordnung

Historische Fassung: Stand 01.07.2022 bis 01.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 19. Januar 2021 in Kraft und sie tritt am 31. Juli 2023 außer Kraft. Eine Datenübermittlung gemäß § 1 Absatz 1 an das Robert Koch-Institut ist letztmalig zum 30. April 2023 zulässig.