nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage 2 ChemIndMeistPrV 2004 — (zu § 7 Abs. 6)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 2345 - 2346; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) M u s t e r ............................................................................... (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie Herr/Frau ..................................................................... geboren am .......................... in ...................................... hat am .............................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie vom 15. September 2004 (BGBl. I S. 2337), die zuletzt durch Artikel 25 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen 1) bestanden: Note I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ............ Prüfungsbereiche: Punkte Rechtsbewusstes Handeln ............ Betriebswirtschaftliches Handeln ............ Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung ............ Zusammenarbeit im Betrieb ............ (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) Note 2) II. Handlungsspezifische Qualifikationen ............ Punkte 1. Situationsaufgabe I im Handlungsbereich Chemische Produktion ............ 2. Situationsaufgabe II im Handlungsbereich Organisation, Führung und Kommunikation ............ 3. Schriftliche Ausarbeitung im Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete mit dem Wahlqualifikationsschwerpunkt ............ (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“) III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 2 Abs. 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am ............................... in .............................................. vor ........................................... erbracht. Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2). Datum .............................. Unterschrift ....................... (Siegel der zuständigen Stelle)-----

- 1) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: .................

- 2) Bei der Ermittlung der Note sind die Punktebewertungen für die Situationsaufgaben I und II sowie die schriftliche Ausarbeitung im Verhältnis 45 zu 45 zu 10 gewichtet worden.

---

Zitiervorschlag: Anlage 2 ChemIndMeistPrV 2004

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ChemIndMeistPrV%202004/anlage-2?asof=2019-06-10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
