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§ 6 ChemBiozidMeldeV 2011 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Biozid-Meldeverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Tages außer Kraft, der in § 28 Absatz 11 Satz 1 des Chemikaliengesetzes genannt ist.