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# Anlage 3 ChemBioLackAusbV 2009 — (zu § 18 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Lacklaboranten und zur Lacklaborantin

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack  
Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 898 – 910)

Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe c

Gemeinsame, integrativ zu vermittelnde Qualifikationen nach § 3 Nummer 1.1

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Lfd. Nr.	Qualifikation	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt
1. bis 52. Woche	53. bis 80. Woche	81. bis 182. Woche
1	2	3	4
1	Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)	a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigungb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen	während der gesamten Ausbildung
		c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2	Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)	a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3	Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln	
3.1	Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1)	a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifene)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläuternf)persönliche Schutzausrüstungen auswählen und handhabeng)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhaltenh)Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen
		i)Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben Behältern und Fördersystemen zuordnenj)Regeln der Arbeitshygiene anwenden	
3.2	Umweltschutz (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2)	Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
3.3	Einsetzen von Energieträgern (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3)	a)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades und Gefährdungspotentials einsetzenb)Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzenc)mechanische, thermische und elektrische Energien unter Verwendung von Größen und Einheiten des Internationalen Einheitensystems (SI-Größen und SI-Einheiten) berechnen	2		
3.4	Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4)	a)Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperreinrichtungen bedienen und pflegenb)Laborgeräte unter Berücksichtigung ihrer Werkstoffeigenschaften einsetzenc)Einrichtungen und Arbeitsgeräte zum Einsatz vorbereiten, prüfen, reinigen und warten sowie bei Störungen Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung einleiten	3		
3.5	Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.5)	a)Elemente des Qualitätsmanagements aufgabenspezifisch anwendenb)Messgeräte kalibrierenc)über Qualifizierung und Validierung Auskunft gebend)statistische Methoden aufgabenbezogen anwendene)Kundenorientierung bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen	während der gesamten Ausbildung
3.6	Wirtschaftlichkeit im Labor (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.6)	a)laborbezogene Kostenarten und -stellen unterscheidenb)Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kosten im eigenen Arbeitsbereich nutzenc)zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen
4	Arbeitsorganisation und Kommunikation		
4.1	Arbeitsplanung, Arbeiten im Team (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1)	a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Regeln einrichtenb)Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebsmittel auswählen, disponieren, bereitstellen und lagernc)Projektziele festlegen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen sowie bei Abweichungen Prioritäten festlegend)Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Bearbeitungszeiten planene)Problemlösungsmethoden anwendenf)Kommunikationsregeln anwenden, Hilfsmittel zur Kommunikationsförderung einsetzeng)Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen, auswerten und kontrollieren	während der gesamten Ausbildung
4.2	Informationsbeschaffung und Dokumentation (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2)	a)Informationsquellen nutzenb)Dokumentationsarten unterscheiden und ihren Dokumentationswert beschreibenc)Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzend)Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentieren
4.3	Kommunikations- und Informationssysteme (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3)	a)betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzenb)mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifischer Software arbeitenc)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden	3		
4.4	Messdatenerfassung und -verarbeitung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.4)	a)labortechnische Aufgaben, insbesondere Steuerung, Messdatenerfassung und Messdatenauswertung, mit dem Computer lösenb)Sensoren, Aktoren und Messgeräte auswählen und einsetzenc)Laborprozesse regeln und steuern	3		
4.5	Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.5)	a)fremdsprachige Fachbegriffe anwendenb)Informationen aus fremdsprachigen Quellen auswerten und anwenden, insbesondere englischsprachige Arbeitsvorschriften, technische Unterlagen, Dokumentationen, Handbücher, Betriebs- und Gebrauchsanweisungenc)Auskünfte in einer Fremdsprache geben	während der gesamten Ausbildung
5	Umgehen mit Arbeitsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)	a)laborspezifische Werkstoffe Einsatzgebieten zuordnen und mit diesen Werkstoffen umgehenb)Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen anwenden, insbesondere Gefahrensymbole und -bezeichnungen von Arbeitsstoffen erklären und beachten			
		c)Arbeitsstoffe kennzeichnend)Reaktionsgleichungen von chemischen Umsetzungen aufstellene)Konzentrationen berechnen und stöchiometrische Aufgaben lösenf)mit Säuren, Basen und Salzen sowie ihren Lösungen umgeheng)mit organischen Lösemitteln umgehenh)mit Gasen umgehen	4		
6	Chemische und physikalische Methoden		
6.1	Probenahme und Probenvorbereitung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1)	a)Verfahren zur Probenahme und zur Probenvorbereitung für die Gehalts- und Qualitätskontrolle unterscheidenb)Proben nehmen	2		
6.2	Bestimmung physikalischer Größen und Stoffkonstanten (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2)	a)Volumenmessgeräte unterschiedlicher Messgenauigkeit einsetzenb)Waagen unterschiedlicher Messbereiche einsetzenc)physikalische Größen messen und Stoffkonstanten bestimmen, insbesondere Temperatur und pH-Wert messen	3		
6.3	Analyseverfahren (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3)	a)photometrische Bestimmungen durchführen und auswertenb)chromatografische Trennverfahren, insbesondere nach Einsatzgebieten, unterscheidenc)Stoffgemische durch chromatografische Verfahren trennen	4		
6.4	Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4)	a)definierte Lösungen herstellenb)Feststoffe von Flüssigkeiten trennen, insbesondere durch Dekantieren, Sedimentieren, Filtrieren, Zentrifugieren und Eindampfen	2		
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Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.2 Buchstabe c

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Lfd. Nr.	Qualifikation	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt
1. bis 52. Woche	53. bis 80. Woche	81. bis 182. Woche
1	2	3	4
7	Durchführen analytischer Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen		
7.1	Physikalische Verfahren zur Bestimmung von Stoffkonstanten und Kennzahlen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.1)	a)Stoffkonstanten und Kennzahlen bestimmen, insbesondere Viskosität, Brechzahl, Flammpunkt, Schmelzpunkt, Verdunstungszahl, elektrische Leitfähigkeit und nichtflüchtigen Anteil	4		
b)Fließkurven erstellen und auswerten		2	
7.2	Chemische Verfahren zur Bestimmung von Kennzahlen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.2)	a)Massen- und Stoffmengenkonzentration sowie Reaktionsverhältnisse von Rohstoffen berechnen		2	
b)Kennzahlen, insbesondere Säurezahl, Verseifungszahl, Isocyanatzahl, Iodzahl und Epoxidwert, in Rohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen bestimmen		3	
		c)Verhalten von Rohstoffen und Beschichtungsstoffen anhand ihrer Kennzahlen beurteilen und Einsatzgebieten zuordnen		2	
8	Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen sowie Prüfen von Beschichtungen		
8.1	Vorbehandeln zu prüfender Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8.1)	a)die Notwendigkeit unterschiedlicher Vorbehandlungsmethoden begründenb)Angaben über die Vorbehandlung zu beschichtender Untergründe dokumentierenc)Untergründe für Prüfzwecke reinigen und schleifen	2		
8.2	Applizieren von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8.2)	a)Pinsel, Rolle, Rakel, Druckluftspritzpistole und Tauchgefäß einsetzenb)Materialbedarf für ein nach vorgegebenen Parametern zu beschichtendes Objekt berechnenc)Applikationsarten unterscheiden, insbesondere Walzen, Gießen, Elektrotauchlacklackieren, elektrostatisches Spritzen, Airless-Spritzen, Heißspritzen und Niederdruckspritzend)Sicherheitsregeln beim Verarbeiten von Beschichtungsstoffen anwenden	4	3	
e)Beschichtungsqualität in Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit und der Applikationsmethode beurteilen und dokumentieren		2	
8.3	Trocknen und Härten von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8.3)	a)Trocknungs- und Härtungsverfahren nach den Filmbildungsmechanismen unterscheidenb)Beschichtungsstoffe physikalisch trocknen und chemisch härten	3	6	
8.4	Prüfen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8.4)	a)Prüfbeschichtungen nach vorgegebener Spezifikation herstellenb)Farbton visuell durch Vergleich mit einer Vorlage beurteilen	3		
c)beschichtungstechnologische Kennzahlen bestimmen und dokumentieren, insbesondere Härte, Haftfestigkeit, Dehnbarkeit, Schichtdicke, Deckvermögen, Körnigkeit, Porigkeit, Trocken- und Glanzgrad	7		
		d)Farbton messen und Standardvergleiche durchführene)Oberflächenstörungen beschreibenf)Beschichtungen auf Beständigkeit, insbesondere gegen Schwitzwasser, Bewitterung und Chemikalien, prüfen sowie Ergebnisse beurteilen und dokumentiereng)Lagerstabilität von Beschichtungsstoffen beurteilen			4
9	Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9)	a)Misch-, Dispergier- und Trennaggregate unterscheiden und einsetzen	3		
b)Fertigungsrezepturen unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer Parameter erstellen			7
c)Halbfabrikate und Beschichtungsstoffe nach vorgegebenen Rezepturen herstellen sowie Fertigungsablauf dokumentieren		8	
10	Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10)	a)wasserverdünnbare und lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe hinsichtlich Formulierung, Herstellung, Lagerung und Anwendung unterscheiden sowie über ihren arbeitstechnischen Einsatz Auskunft gebenb)Anforderungsprofile für Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen erstellenc)Bindemittel, Lösemittel, Farbmittel und Additive nach den Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen auswählen und einsetzend)Rezepturen für Beschichtungsstoffe nach den Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen formulieren			13
```

Abschnitt B: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c

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Lfd. Nr.	Qualifikation	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt
1. bis 52. Woche	53. bis 80. Woche	81. bis 182. Woche
1	2	3	4
11	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)	a)systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläuternb)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenc)Rohstoffe auswählend)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzene)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen			13
		f)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführeng)Untergrund wässern, schleifen und bleichenh)Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzeni)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachtenj)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenk)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			
12	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)	a)systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläuternb)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenc)Rohstoffe auswählend)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzene)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegenf)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführeng)Untergrund vorbereitenh)Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzeni)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachtenj)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenk)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			13
13	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)	a)systemspezifische Eigenschaften von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläuternb)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenc)Rohstoffe auswählend)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzene)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen			13
		f)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführeng)Untergrund entfetten und mechanisch vorbereitenh)Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzeni)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachtenj)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenk)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			
14	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)	a)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenb)Rohstoffe auswählenc)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzend)verfahrenstechnische Parameter festlegene)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführenf)Untergrund reinigen, neutralisieren, isolieren und verfestigeng)Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzenh)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachteni)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenj)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			13
15	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5)	a)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenb)Rohstoffe auswählenc)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzend)verfahrenstechnische Parameter festlegene)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführenf)Untergrund wässern, schleifen und bleicheng)Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzen			13
		h)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachteni)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenj)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			
16	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6)	a)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenb)Rohstoffe auswählenc)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzend)verfahrenstechnische Parameter festlegene)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführenf)Untergrund auf Lösemittelbeständigkeit prüfen und vorbehandelng)Applikationstechnik produkt- und prozessorientiert auswählen und einsetzenh)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachteni)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenj)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			13
17	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7)	a)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenb)Rohstoffe auswählenc)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzend)verfahrenstechnische Parameter festlegene)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführenf)Untergrund entfetten und mechanisch vorbehandelng)Beschichtungsstoffe applizieren und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachtenh)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härteni)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			13
18	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 8)	a)Anforderungsprofil erstellen und dabei insbesondere die Anwendung im konstruktiven Stahlbau, die Verarbeitung unter Witterungsbedingungen sowie Ökologie- und Kostenaspekte berücksichtigenb)Rohstoffe auswählenc)Maschinen und Geräte auswählen und einsetzend)verfahrenstechnische Parameter festlegene)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführenf)Untergründe durch abtragende Verfahren maschinell und manuell vorbereiteng)Applikationstechnik systemspezifisch unter Berücksichtigung der Witterung auswählen und einsetzenh)Beschichtungsstoffe unter Beachtung produktspezifischer Verarbeitungsvorschriften appliziereni)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenj)Korrosionsschutzprüfung durchführen, Ergebnis bewerten und Korrosionsschutzsystem optimieren			13
19	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 9)	a)systemspezifische Eigenschaften von Pulverlacksystemen erläuternb)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenc)Rohstoffe auswählend)Stoffgemische extrudieren, brechen, mahlen und siebene)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere Temperatur und Verweilzeit, festlegen und einhaltenf)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführeng)Objekte vorbereitenh)Objekte elektrostatisch beschichteni)Overspray rückgewinnen und aufarbeitenj)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenk)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			13
20	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 10)	a)systemspezifische Eigenschaften von Elektrotauchlacken erläuternb)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen			
		c)Rohstoffe auswählend)Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzene)verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegenf)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführeng)Objekte vorbereitenh)Aufbau und Funktionsweise von Elektrotauchanlagen erkläreni)Applikationsparameter festlegen, insbesondere Spannung, Leitfähigkeit, Temperatur, Verweilzeit, pH-Wert und nichtflüchtigen Anteilj)Objekte unter Einhaltung der Applikationsparameter elektroforetisch beschichten und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachtenk)Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härtenl)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren			13
21	Formulieren, Herstellen,Applizieren und Prüfen von Druckfarben (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 11)	a)systemspezifische Eigenschaften von Druckfarben erläuternb)Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwendungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökologie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigenc)Rohstoffe auswählend)Maschinen und Geräte zur Herstellung auswählen und einsetzene)verfahrenstechnische Parameter festlegenf)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen der Druckfarben prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführeng)Substrat für das Druckverfahren vorbereitenh)Druckverfahren berücksichtigeni)Druckfarben unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen trocknen und härtenj)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten, optimieren			13
22	Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 12)	a)Bindemittel nach Anforderungsprofil formulierenb)Ausgangsstoffe auswählenc)Syntheseapparatur auswählen und einsetzend)Bindemittel herstellen und Reaktionsverlauf anhand ermittelter Kenndaten steuerne)Einsetzbarkeit des Bindemittels im Beschichtungsstoff prüfen und Bindemittel optimieren			13
23	Durchführen farbmetrischer Arbeiten (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 13)	a)betrieblichen Einsatz von Farbmessgeräten erläuternb)farbmetrische Messungen durchführenc)Messwerte auswerten und Ergebnis interpretierend)Farbmittel nach optischen, chemischen und thermischen Eigenschaften auswählene)Farbtöne nach farbmetrischen Daten ausarbeiten			13
24	Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 14)	a)Oberflächenbeschaffenheit beurteilen, Beschichtungsfehler und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung vorschlagenb)Präparationstechnik zur Ursachenermittlung von Oberflächenstörungen anwendenc)Beschichtungen mikroskopisch untersuchend)Zusammensetzung von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen spektroskopisch oder fotometrisch untersuchene)Beschichtungsstoffe mittels physikalischer, chemischer und koloristischer Methoden untersuchenf)statistische Methoden zur Qualitätssicherung anwendeng)Validierung von Messverfahren durchführen und dokumentieren, Messwerte auswerten und Ergebnisse interpretierenh)Methoden der Fehlerfrüherkennung, Fehlerbeseitigung und Fehlervermeidung anwenden			13
25	Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 15)	a)zu beschichtende Objekte vorbereiten und prüfenb)Objekte mit unterschiedlichen Geräten und nach unterschiedlichen Verfahren beschichtenc)Beschichtungsstoffe und -systeme trocknen und härtend)beschichtete Objekte beurteilen und auf Fehlerfreiheit prüfene)Applikationsprozess optimieren			13
26	Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 16)	a)Fertigungsrezepturen, insbesondere aus Entwicklungsrezepturen, erstellenb)Anlagen, insbesondere nach Ansatzgröße und Stoffeigenschaft, auswählenc)Produktionsaufträge planend)Beschichtungsstoffe im Produktionsmaßstab herstellen und abfüllene)Produktionskosten ermitteln und Produktionsverfahren optimierenf)Produktionsablauf und -ergebnis dokumentieren			13
27	Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 17)	a)selbstorganisiert arbeiten, digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirkenb)Daten digital erfassen, prüfen, auswerten, dokumentieren und sichernc)Plausibilität beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen prüfen und Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern einleitend)Daten in digitalen Netzen recherchieren, Datenanalysen oder Simulationen durchführen und zur Optimierung von Prozessen nutzene)Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzenf)digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzeng)rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten einhalten			13
28	Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 18)	a)Systeme einrichten, nutzen, überprüfen und optimierenb)Labor-Informations- und Labor-Management-Systeme einsetzenc)Daten über digitale Netze austauschend)Soft- und Hardwarestörungen an Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einleiten			13
29	Prozessbezogene Arbeitstechniken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 19)	a)bei der Planung von Prozessabläufen mitwirkenb)prozessorientierte Arbeitstechnik auswählen und bewertenc)prozessorientierte Arbeitstechnik einsetzend)Prozessablauf kontrollieren und dokumentierene)Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren			13
30	Umweltbezogene Arbeitstechniken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 20)	a)bei einem prozessbezogenen Verfahren der Abfallwirtschaft, Boden-, Luft- oder Gewässerreinhaltung mitwirkenb)Konzentrationen und Kenngrößen von Umweltparametern unter Beachtung einschlägiger Vorschriften bestimmenc)Emissionen und Immissionen messend)Untersuchungsergebnisse mit Bestimmungen von Regelwerken vergleichen, dokumentieren und beurteilen sowie Maßnahmen veranlassen			13
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Zitiervorschlag: Anlage 3 ChemBioLackAusbV 2009

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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