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§ 3 CSCGKostO

Kostenordnung für Maßnahmen nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt hinsichtlich der Kosten für die Zulassung der Container mit Wirkung vom 6. September 1977, im übrigen am Tage nach der Verkündung in Kraft.