Die EBA erstellt bis zum 30. Juni 2014 einen Bericht darüber, ob der überarbeitete Rechnungslegungsstandard IAS 19 in Verbindung mit dem Abzug von Nettovermögenswerten aus Pensionsfonds nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e und Änderungen der Nettoverbindlichkeiten von Pensionsfonds eine übermäßige Volatilität der Eigenmittel eines Instituts zur Folge hat.
Unter Berücksichtigung des Berichts der EBA erstellt die Kommission zu der Frage in Unterabsatz 1 bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, dem sie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Einführung eines Verfahrens zur Anpassung der Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Pensionsfonds bei der Berechnung der Eigenmittel beifügt.