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Art 383g CRR — Risikofaktoren des Aktienkursrisikos

CRR

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für alle Risikofaktoren des Aktienkursrisikos gelten die in Artikel 383t genannten Unterklassen.

(2) Bei Instrumenten im CVA-Portfolio mit Sensitivität gegenüber Aktienkassakursen wenden Institute als Delta-Risikofaktoren des Aktienkursrisikos die Kassakurse aller Aktien an, die derselben in Absatz 1 genannten Unterklasse zugeordnet wurden. Für jede Unterklasse wird eine Netto-Sensitivität berechnet.

(3) Bei Instrumenten im CVA-Portfolio mit Sensitivität gegenüber Aktienkursvolatilitäten wenden Institute als Vega-Risikofaktoren des Aktienkursrisikos die impliziten Volatilitäten aller Aktien an, die derselben in Absatz 1 genannten Unterklasse zugeordnet wurden. Für jede Unterklasse wird eine Netto-Sensitivität berechnet.