(1) Für das alternative Korrelationshandelsportfolio umfassen die Eigenmittelanforderungen das Ausfallrisiko bei Verbriefungspositionen und Absicherungen, die keine Verbriefungsposition darstellen. Diese Absicherungen werden bei den Berechnungen des Ausfallrisikos bei Nicht-Verbriefungspositionen nicht berücksichtigt. Es werden keine Diversifizierungsvorteile zwischen den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen, den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen und den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen gewährt.