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Art 260 CRR — Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-IRBA

CRR

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beim SEC-IRBA wird das Risikogewicht für eine Position in einer STS-Verbriefung gemäß Artikel 259 berechnet, wobei allerdings folgende Änderungen vorzunehmen sind:

Risikogewichtsuntergrenze für vorrangige Verbriefungspositionen = 10 %