nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 239 CRR — Bewertung der Besicherung

CRR  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Liegt bei durch finanzielle Sicherheiten besicherten Geschäften, eine Inkongruenz zwischen der Laufzeit der Risikoposition und der Laufzeit der Besicherung vor, werden diese Sicherheiten bei Anwendung der einfachen Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten nicht anerkannt.

(2) Bei Geschäften, die durch finanzielle Sicherheiten besichert sind, tragen Institute bei Anwendung der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten den Laufzeiten der Besicherung und der Risikoposition beim angepassten Wert der Sicherheit nach folgender Formel Rechnung:

dabei entspricht

CVA = dem volatilitätsangepassten Wert der Sicherheit gemäß Artikel 223 Absatz 2 oder dem Risikopositionsbetrag, wenn dieser niedriger ist,

t = der verbleibenden Zahl von Jahren bis zu dem nach Artikel 238 errechneten Fälligkeitstermin der Kreditbesicherung oder T, wenn dieser Wert niedriger ist,

T = der verbleibenden Anzahl von Jahren bis zu dem nach Artikel 238 bestimmten Fälligkeitstermin der Risikoposition oder fünf Jahren, wenn dieser Wert niedriger ist,

t* = 0,25.

Institute verwenden in der Formel nach Artikel 223 Absatz 5 für die Berechnung des vollständig angepassten Risikopositionswerts (E*) CVAM als den weiter um Laufzeitinkongruenz angepassten CVA.

(3) Bei Geschäften mit Absicherung ohne Sicherheitsleistung tragen Institute den Laufzeiten der Absicherung und der Risikoposition beim angepassten Wert der Sicherheit nach folgender Formel Rechnung:

dabei entspricht

GA = dem um etwaige Laufzeitinkongruenzen angepassten Wert G*,

G* = dem um etwaige Währungsinkongruenzen angepassten Betrag der Absicherung,

t = der verbleibenden Zahl von Jahren bis zu dem nach Artikel 238 errechneten Fälligkeitstermin der Kreditbesicherung oder T, wenn dieser Wert niedriger ist,

T = der verbleibenden Zahl von Jahren bis zu dem nach Artikel 238 errechneten Fälligkeitstermin der Risikoposition oder fünf Jahren, wenn dieser Wert niedriger ist,

t* = 0,25.

Für die Zwecke der Artikel 233 bis 236 verwenden Institute GA als Wert der Absicherung.

---

Zitiervorschlag: Art 239 CRR

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/239

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
