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Art 203 CRR — Anerkennungsfähigkeit von Garantien als Absicherung ohne Sicherheitsleistung

CRR

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Institute dürfen Garantien als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung verwenden.