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# Art 159a CRR — Nichtanwendung der PD- , LGD- und CCF-Input -Mindestwerten

CRR  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Zwecke des Kapitels 3 und insbesondere im Hinblick auf Artikel 160 Absatz 1, Artikel 161 Absatz 4, Artikel 164 Absatz 4 und Artikel 166 Absatz 8c gelten die PD-, LGD- und CCF-Input -Mindestwerten bei Risikopositionen, die durch eine anerkennungsfähige Garantie eines Zentralstaats, einer Zentralbank oder der EZB abgedeckt sind, nicht für den durch diese Garantie abgedeckten Teil der Risikoposition. Der nicht durch diese Garantie abgedeckte Teil der Risikoposition unterliegt jedoch den betreffenden PD-, LGD- und CCF-Input -Mindestwerten.

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Zitiervorschlag: Art 159a CRR

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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