nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 8 COVZApprOAbwV — Unterrichtsveranstaltungen

Verordnung zur Abweichung von den Approbationsordnungen für Zahnärzte und für Zahnärzte und Zahnärztinnen im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen  
Historische Fassung: Stand 04.01.2022 bis 05.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Praktische Übungen können abweichend von § 7 Absatz 4 Satz 1 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen an Simulationspatienten, Simulatoren, am Phantom oder an einem anderen geeigneten Medium durchgeführt werden, soweit das Erreichen des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet wird.

Seminare können abweichend von § 8 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen an Simulationspatienten, Simulatoren, am Phantom oder an einem anderen geeigneten Medium durchgeführt werden, soweit das Erreichen des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet wird.

---

Zitiervorschlag: § 8 COVZApprOAbwV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/COVZApprOAbwV/8?asof=2022-01-04

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
