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§ 4 COVZApprOAbwV — Unterrichtsveranstaltungen vor der zahnärztlichen Vorprüfung

Verordnung zur Abweichung von den Approbationsordnungen für Zahnärzte und für Zahnärzte und Zahnärztinnen im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen

Historische Fassung: Stand 04.01.2022 bis 01.04.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die in § 26 Absatz 4 Buchstabe b der Approbationsordnung für Zahnärzte genannten praktischen Übungen können auch durch andere geeignete Lehrformate begleitet und durch digitale Lehrformate und andere geeignete Lehrformate teilweise ersetzt werden, soweit das Erreichen des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet wird.