nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 COVZApprOAbwV — Unterrichtsveranstaltungen vor der naturwissenschaftlichen Vorprüfung

Verordnung zur Abweichung von den Approbationsordnungen für Zahnärzte und für Zahnärzte und Zahnärztinnen im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen

Historische Fassung: Stand 04.01.2022 bis 05.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die in § 19 Absatz 3 Buchstabe a der Approbationsordnung für Zahnärzte genannten Vorlesungen können in Form von digitalen Lehrformaten durchgeführt werden.

Die in § 19 Absatz 3 Buchstabe b der Approbationsordnung für Zahnärzte genannten Praktika können durch digitale Lehrformate und andere geeignete Lehrformate begleitet und teilweise ersetzt werden, soweit das Erreichen des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet wird.