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§ 5 COVID-19-VSt-SchutzV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung

Historische Fassung: Stand 31.03.2021 bis 11.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft.