nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 COVAAppOAbwV — Abweichende Durchführung des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung

Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen

Historische Fassung: Stand 04.01.2022 bis 01.04.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 1 der Approbationsordnung für Apotheker kann das Landesprüfungsamt Unterbrechungen von mehr als acht Tagen zulassen.