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§ 2 COV19KFVV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

COVID-19-Kammer-Funktionsfähigkeit-Verlängerungsverordnung

Historische Fassung: Stand 22.12.2020 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.