Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Freistellung von Einkommen aus Tätigkeiten BAföG-Geförderter in systemrelevanten Branchen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Historische Fassung: Stand 18.03.2022 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.