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Art 1 CMRG

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Genf am 19. Mai 1956 unterzeichneten Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) nebst Unterzeichnungsprotokoll vom gleichen Tage wird zugestimmt. Das Übereinkommen nebst Unterzeichnungsprotokoll wird nachstehend veröffentlicht.