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§ 3 BzKJBGebV — Inkrafttreten

Besondere Gebührenverordnung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Stand: 24.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.