nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 BwVollzO — Pflichten und Rechte des Soldaten

Bundeswehrvollzugsordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Soldat hat auch während des Vollzugs die Pflichten und Rechte des Soldaten, soweit sich nicht aus den Vorschriften über den Vollzug etwas anderes ergibt.