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§ 10 BuchBIndMstrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Buchbinderei

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1988 in Kraft.