nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 BuTMedAusbV — Ausbildungsplan

Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.