Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
1.Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen,
2.audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen,
3.Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten,
4.Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten und
5.Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen.
1.Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
2.Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
3.Regie-Serversysteme einsetzen,
4.Bildmischungen durchführen,
5.Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
6.Montageformen anwenden,
7.Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
8.visuelle Effekte herstellen und gestalten,
9.Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
10.Sounddesign durchführen,
11.Musikproduktionen durchführen,
12.Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
13.redaktionell arbeiten,
14.eigenständig Beiträge herstellen,
15.fiktionale Formate produzieren und gestalten,
16.Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln,
17.Produktionen organisieren und koordinieren und
18.produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.
1.Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
5.kommunizieren und Kooperation fördern,
6.Projekte planen, durchführen und abschließen,
7.Gefährdungen bei Produktionen vermeiden und
8.rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten.