nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 BuTMedAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.