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§ 11 BuTMedAusbV — Zeitpunkt

Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.