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# Anlage BtRegV — zu § 3 Absatz 4 Inhaltliche Anforderungen an die Sachkunde (Module)

Betreuerregistrierungsverordnung  
Stand: 01.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1159 - 1161)

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Module zu § 3	Unterrichtsinhalte	Gesamter Zeitaufwand in Zeitstunden
Vorbemerkung: Die Inhalte der Module werden grundsätzlich in Lehrveranstaltungen vermittelt, die in Präsenz oder online durchgeführt werden und praktische Übungen umfassen. Prüfungszeiten sind in den vorgeschriebenen Zeitstunden enthalten. Antragsteller, die über einen Hochschulabschluss verfügen, können bis zu 50 Prozent der Zeitstunden des jeweiligen Moduls mit Ausnahme der Module 10 und 11 in Selbstlernphasen absolvieren. Alle übrigen Antragsteller können bis zu 15 Prozent der Zeitstunden des jeweiligen Moduls mit Ausnahme der Module 10 und 11 in Selbstlernphasen absolvieren.
Modul 1	Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht	15
Zu Absatz 1 Nummer 1	Betreuerbestellung: Voraussetzungen, Verfahren, Sachverhaltsermittlung Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Voraussetzungen, Grenzen, Verfahren Aufgabenbereiche Aufsicht durch das Betreuungsgericht Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten Genehmigungsvorbehalte einschließlich Verfahren	
Modul 2	Betreuungsführung	30
Zu Absatz 1 Nummer 1	UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 12: Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, Bedeutung der Grundrechte Ermittlung der Wohn- und Lebenslage des Betreuten Erarbeitung der Betreuungsziele Vorrang der Unterstützung und Willensvorrang nach § 1821 BGB Wille, Wünsche, Präferenzen Erforderlichkeitsgrundsatz im Innenverhältnis Schutzpflichten	
Modul 3	Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen	15
Zu Absatz 1 Nummer 1	Freiheitsentziehende Unterbringung und sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen nach Betreuungsrecht und nach öffentlichem Recht: Voraussetzungen und Verfahren Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren Aufgaben des Betreuers während des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Unterbringung, sonstiger freiheitsentziehender Maßnahmen und ärztlicher Zwangsmaßnahmen	
Modul 4	Personensorge 1	15
Zu Absatz 1 Nummer 2	Grundkenntnisse über typische betreuungsrelevante Erkrankungen und Behinderungen, deren Auswirkungen, Gefahren und Behandlungsmöglichkeiten Möglichkeiten der Vermeidung einer freiheitsentziehenden Unterbringung, sonstiger freiheitsentziehender Maßnahmen und ärztlicher Zwangsmaßnahmen	
Modul 5	Personensorge 2	15
Zu Absatz 1 Nummer 2	Behandlungsvertragsrecht, Einwilligungsfähigkeit und Patientenrechte Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch Einwilligung des Betreuers bei gefährlichen ärztlichen Maßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren Aufgabe von Wohnraum Umgangs- und Aufenthaltsbestimmung	
Modul 6	Vermögenssorge 1	15
Zu Absatz 1 Nummer 3	Grundkenntnisse über Geschäftsfähigkeit Recht der Stellvertretung allgemeines Schuldrecht einschließlich Haftungsfragen Kaufvertragsrecht Schuldenregulierung, Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren	
Modul 7	Vermögenssorge 2	15
Zu Absatz 1 Nummer 3	Vermögensverwaltung und Verfügungen über das Betreutenvermögen Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung und Genehmigungsvorbehalte Betreuungsrelevante Aspekte des Miet- und Heimrechts Betreuungsrelevante Aspekte des Erb- und Familienrechts	
Modul 8	Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts	30
Zu Absatz 2 Nummer 1	Das Sozialrecht (SGB und SGG) im Überblick, insbesondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft, vor allem nach dem SGB II und XII Sozialleistungsansprüche nach dem SGB V, VI und XI Ermittlung, Geltendmachung und Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen sowie sozialrechtliche Mitwirkungspflichten	
Modul 9	Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis	45
Zu Absatz 2 Nummer 2	Teilhabeleistungen vor allem nach SGB IX Teilhabe- und Gesamtplanverfahren Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger Leistungsformen der Eingliederungshilfe (z. B. Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe) Besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngemeinschaften Pflegeleistungen in Kombination mit anderen SGB-Leistungen Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich Aufklärung, Auskunft und Pflegeberatung nach den §§ 7 ff. SGB XI sowie das Verhältnis zu anderen Sozialleistungen nach § 13 SGB XI Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Pflegefall (z. B. häusliche Krankenpflege und weitere Leistungen nach den §§ 37 ff. SGB V, medizinische Rehabilitation) Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Beratungs-, Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken	
Modul 10	Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer	30
Zu Absatz 3	Theoretische Konzepte und Methoden der Kommunikation Grundhaltungen und Techniken der Kommunikation Diversitätssensible Kommunikation Ressourcenorientierte Kommunikation Konfliktmanagement in der Kommunikation Selbst- und Machtreflexion	
Modul 11	Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung	45
Zu Absatz 3	Auswirkungen spezifischer krankheits- bzw. beeinträchtigungsbedingter Einschränkungen auf die Fähigkeit der Kommunikation und der Entscheidungsfindung Bedeutung sozialer und umweltbedingter Einflussfaktoren auf Autonomie und Entscheidungsfindung von betreuten Menschen Methoden zur kommunikativen Verhinderung von Ausschlussmechanismen Barrierefreie Kommunikation, leichte Sprache Drei- oder Mehrparteien-Interaktion mit betreuten Menschen Erkennen und Ermitteln von Wunsch, Wille und Präferenzen von betreuten Menschen in der Kommunikation einschließlich biographischer Aspekte und Werthaltungen Methoden der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung betreuter Menschen und praktische Erprobung	
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Zitiervorschlag: Anlage BtRegV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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