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# Inhaltsübersicht BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz  
Historische Fassung: Stand 07.07.2022 bis 08.07.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abschnitt 1BetreuungsbehördeTitel 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 1	Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
§ 2	Örtliche Zuständigkeit
§ 3	Fachkräfte
§ 4	Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
```

Titel 2Aufgaben der örtlichen Behörde

```
§ 5	Informations- und Beratungspflichten
§ 6	Förderungsaufgaben
§ 7	Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
§ 8	Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung
§ 9	Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde
§ 10	Mitteilung an Betreuungsvereine
§ 11	Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
§ 12	Betreuervorschlag
§ 13	Weitere Aufgaben
```

Abschnitt 2Anerkannte Betreuungsvereine

```
§ 14	Anerkennung
§ 15	Aufgaben kraft Gesetzes
§ 16	Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung
§ 17	Finanzielle Ausstattung
§ 18	Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein
```

Abschnitt 3Rechtliche BetreuerTitel 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 19	Begriffsbestimmung
§ 20	Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreuer
```

Titel 2Ehrenamtliche Betreuer

```
§ 21	Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
§ 22	Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
```

Titel 3Berufliche Betreuer

```
§ 23	Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
§ 24	Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung
§ 25	Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
§ 26	Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
§ 27	Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung
§ 28	Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes
§ 29	Fortbildung
§ 30	Leistungen an berufliche Betreuer
```

Abschnitt 4Offenbarungsbefugnisse für Geheimnisträger

```
§ 31	Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten
```

Abschnitt 5Übergangsvorschriften

```
§ 32	Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht BtOG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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