nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 BtMKostV 2009 — Übergangsvorschrift

Betäubungsmittel-Kostenverordnung

Historische Fassung: Stand 07.09.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Betäubungsmittel-Kostenverordnung in der am 5. September 2019 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden auf individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die vor dem 6. September 2019 bereits beantragt wurden.