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§ 1 BrennAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.