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§ 11 BodVerkFKrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Flugzeugabfertiger vom 15. August 1977 (BGBl. I S. 1565), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Juli 1980 (BGBl. I S. 1014) geändert worden ist, außer Kraft.