Die Entschädigung über die Zeitversäumnis beträgt 20 Euro für jede angefangene Stunde der aufgewendeten Zeit. Die An- und Rückfahrt wird angerechnet. Die Entschädigung wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt.
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Die Entschädigung über die Zeitversäumnis beträgt 20 Euro für jede angefangene Stunde der aufgewendeten Zeit. Die An- und Rückfahrt wird angerechnet. Die Entschädigung wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt.