(1) Zum Köderfischfang für den eigenen Bedarf dürfen Köderflaschen verwendet werden, die mit dem Namen des Fischers versehen sein müssen.
(2) Der Rauminhalt der Köderflasche darf 10 Liter nicht übersteigen.
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(1) Zum Köderfischfang für den eigenen Bedarf dürfen Köderflaschen verwendet werden, die mit dem Namen des Fischers versehen sein müssen.
(2) Der Rauminhalt der Köderflasche darf 10 Liter nicht übersteigen.