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§ 12 BmAusV — Prüfungsbereiche

Bogenmacherausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen eines spielfertigen Bogens,
2.
Durchführung von Teilarbeiten,
3.
Planung und Konstruktion sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.