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§ 25 Biokraft-NachV — Anerkannte Zertifizierungsstellen

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 08.12.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Im Sinne dieser Verordnung sind anerkannte Zertifizierungsstellen:

1.
Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 26 Absatz 1 oder § 41 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungsstellen nach § 39 und
3.
Zertifizierungsstellen nach § 40.