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§ 10.04 BinSchUO2018Anh III — Verschlusszustand

Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang III der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 22.10.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

1.
Abweichend von Artikel 4.05 ES-TRIN ist die Ebene der größten Einsenkung unter der Voraussetzung festzusetzen, dass die Laderäume mindestens sprühwasser- und wetterdicht geschlossen werden können.
2.
Die Festsetzung der höchstzulässigen Einsenkung für die Fahrt mit ungedeckten Laderäumen ist nicht zulässig.