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# § 3.02 BinSchUO2018Anh II — Nachweis der Intaktstabilität für Gierseilfähren

Nationale Sonderbestimmungen (Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 22.10.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

- 1. Ergänzend zu § 2.02 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für Gierseilfähren auf Berechnungen für Neigungen der Gierseilfähre nach Oberstrom und nach Unterstrom erstrecken.

- 2. Der Nachweis ausreichender Intaktstabilität bei Neigungen nach Oberstrom ist als erbracht anzusehen, wenn die Krängung der Gierseilfähre nach Oberstrom bei einer Beladung nach Nummer 4 und voller Ausrüstung und bei Einhaltung eines Restfreibords nach Nummer 7 unter gleichzeitiger Einwirkung

  - a) einer seitlichen Verschiebung der Landfahrzeuge und Personen nach Nummer 5,

  - b) des Windwiderstandes nach Artikel 19.03 Nummer 5 ES-TRIN,

  - c) einer seitlichen Anströmung und

  - d) eines Restwasserstandes auf dem Boden des Fährkörpers nach Nummer 8

- einen Winkel von 5° nicht überschreitet. Gierseilfähren mit Hilfsantrieb sind mit halbgefüllten Brennstofftanks zu rechnen. Der Nachweis ist in Form einer grafischen Hebelarmbilanz zu erbringen. Dabei sind für mindestens drei angenommene Beladungszustände nach Nummer 4 und mindestens drei Fließgeschwindigkeiten nach Nummer 6 die krängenden Hebelarme in Metern nach der Formel [Abbildung]und die aufrichtenden Hebelarme in Metern nach der Formelha = (µ · MF + MG) · sinφ – Δhqzu ermitteln. Bei Gierseilfähren, deren Gierseil auf der Sohle des Flussbettes verlegt ist (Grundseilfähren), lautet die Formel für die krängenden Hebelarme in Metern [Abbildung]In diesen Formeln bedeutet:

  - Wq der Widerstand aus Queranströmung bei Neigungswinkeln von 0° bis 11° in Kilonewton (kN),

  - WG der Gefällewiderstand in Kilonewton (kN),

  - WW der Windwiderstand in Kilonewton (kN) nach Artikel 19.03 Nummer 5 ES-TRIN,

  - HT der senkrechte Abstand des Angriffspunktes des Gierseils von der Wasserlinie im Ausgangszustand in Metern (m),

  - BT der horizontale Abstand des Angriffspunktes des Gierseils von Mitte Schiff in Metern (m),

  - α der Winkel des Gierseils am Schiff gegen die Horizontale,

  - MW das Winddruckmoment in Kilonewtonmeter (kNm) nach Artikel 19.03 Nummer 5 ES-TRIN,

  - MZ das Moment aus der Verschiebung der Zuladung nach Nummer 5 in Kilonewtonmeter (kNm),

  - g die Erdbeschleunigung 9,81 in Meter durch Sekundenquadrat (m/s2),

  - D die Wasserverdrängung in Tonnen (t),

  - µMF die vertikale Auswanderung des Formschwerpunkts in Metern (m),

  - MG die metazentrische Höhe, verringert um den Abzug für freie Oberflächen entsprechend Nummer 8 in Metern (m),

  - φ der Krängungswinkel der Gierseilfähre und

  - Δhq die direkte Verminderung der Stabilitätshebelarme durch Queranströmung in Metern (m).

- 3. Der Nachweis ausreichender Intaktstabilität bei Neigungen nach Unterstrom ist erbracht, wenn die Krängung der Gierseilfähre unter Berücksichtigung der Beladungszustände und der krängenden Einflüsse nach Nummer 2 Satz 1 einen Winkel φzul, der sich aus der Formel [Abbildung]ergibt, nicht überschreitet. In dieser Formel bedeutet:

  - φzul der Grenzwinkel,

  - H – T der Abstand des tiefsten Punkts des Fährdecks bis zur Wasserlinie bei φ = 0°, der bei Krängung der Fähre nach Unterstrom zuerst zu Wasser kommt, in Metern (m),

  - T der Tiefgang bei dem zu untersuchenden Beladungsfall in Metern (m) und

  - B die Breite der Gierseilfähre in Höhe des Decks an der Stelle, wo das Maß H angenommen wurde, in Metern (m).

- Der Grenzwinkel darf 10° nicht überschreiten. Der Nachweis ist in Form eines grafischen Vergleichs der sich einstellenden Endneigungswinkel mit dem Grenzwinkel für mindestens drei Beladungszustände nach Nummer 4 und mindestens 3 Fließgeschwindigkeiten nach Nummer 6 zu erbringen. Dabei sind die Endneigungswinkel nach der Formel [Abbildung]zu errechnen. In dieser Formel bedeutet:

  - hkr die Summe der krängenden Hebelarme in Metern (m),

  - φzul der Grenzwinkel nach obiger Formel und

  - ha der aufrichtende Hebelarm in Metern (m).

- Die krängenden Hebelarme in Metern sind dabei nach der Formel [Abbildung]und die aufrichtenden Hebelarme nach der Formel [Abbildung]zu berechnen. Die Definition der einzelnen Summanden und Faktoren entspricht der Definition in Nummer 2; für Wq ist jedoch nur der Wert für 0° Neigung einzusetzen.

- 4. Für die Berechnung nach den Nummern 2 und 3 ist eine gemischte Beladung Z aus Landfahrzeugen und 45 Personen in homogener Verteilung anzunehmen. Sie ist für jeweils einen Rechengang inZ1 = ( 0 · PF) + (0 · PP) (Gierseilfähre leer),Z2 = (0,5 · PF) + (1 · PP) (halbe Zuladung),Z3 = ( 1 · PF) + (1 · PP) (ganze Zuladung)aufzuteilen, wobei Z das Gewicht der Zuladung in Tonnen, PF das Gewicht der Landfahrzeuge in Tonnen und PP das Gewicht von 45 Personen in Tonnen ist.

- 5. Das Moment aus der seitlichen Verschiebung der Zuladung ist nach folgender Formel zu berechnen:MZ = Zn · eIn dieser Formel bedeutet:

  - Zn das Gewicht der Zuladung Z2 oder Z3 in Tonnen (t),

  - e den größten seitlichen Verschiebungsweg der Zuladung aus der Mittellängsachse der Gierseilfähre in Metern (m).

- Sind die Schrammborde so gesetzt, dass eine seitliche Verschiebung der Landfahrzeuge nicht möglich ist, so ist nur die seitliche Verschiebung der Personen nach der FormelMZ = PP · ein die Rechnung einzusetzen.

- 6. In den Berechnungen nach den Nummern 2 und 3 ist die mittlere Fließgeschwindigkeit des Wassers vornehmlich bei:

  - a) Niedrigwasserstand (NW),

  - b) Mittelwasserstand (MW) und

  - c) Hochwasserstand (HW)

- zu berücksichtigen. Die Werte müssen sich nachweisbar auf die Fährstelle beziehen und müssen vom zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bestätigt sein. Eine Querprofilzeichnung der Fährstelle ist der Rechnung beizufügen.

- 7. Bei Neigungen der Gierseilfähre nach Oberstrom entsprechend Nummer 2 muss

  - a) der Restfreibord auf der Oberstromseite mindestens 0,10 m und bei

  - b) Gierseilfähren mit zusätzlichem wasserdichten Deckaufsatz auf der Oberstromseite mindestens 0,10 m, jedoch nicht weniger als die größte Höhe des Deckaufsatzes über dem Fährdeck,

- betragen. Für den Restfreibord gilt folgende Formel:FR = H – TSIn dieser Formel bedeutet:

  - FR der Restfreibord in Metern (m),

  - H die Seitenhöhe bis zum tiefsten Punkt des Fährdecks in Metern (m),

  - TS die Aufstauhöhe in Metern (m).

- Bei Gierseilfähren mit Deckssprung, bei denen die hochgezogene Außenhaut ein festes Schanzkleid bildet, kann der Restfreibord vom Anlenkpunkt der Landeklappen oder vom tiefsten nicht wasserdichten Punkt des Schanzkleids abgesetzt werden; der tiefere Punkt ist maßgebend.

- 8. In den Berechnungen nach den Nummern 2 und 3 ist ein Restwasserstand von 0,02 m im Fährkörper anzunehmen.

- 9. Als Ergebnisse der Berechnung sind festzulegen:

  - a) bei Belastung der Gierseilfähre ausschließlich mit Personen

    - aa) die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste,

    - bb) die Verdrängung (m3),

  - b) bei Belastung der Gierseilfähre mit Personen, Landfahrzeugen oder sonstigen Lasten

    - aa) die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste,

    - bb) die Tragfähigkeit in Tonnen (t) einschließlich 45 Personen,

    - cc) das zulässige Gesamtgewicht eines von mehreren Landfahrzeugen in Tonnen (t),

    - dd) das zulässige Gesamtgewicht des schwersten und einzigen Landfahrzeugs in Tonnen (t),

    - ee) die zulässige Achslast einer Einzelachse und einer Doppelachse von Landfahrzeugen in Tonnen (t)

- jeweils bei Niedrigwasserstand, Mittelwasserstand und Hochwasserstand.

- 10. Während der Fahrt und bei Be- und Entladen der Fähre darf der höchstzulässige Krängungswinkel nach § 3.02 Nummer 3 nicht überschritten und der Restfreibord nach § 3.02 Nummer 7 nicht unterschritten werden, wobei beim Be- und Entladevorgang die Fähre freischwimmend zu betrachten ist, es sei denn, das Fährgefäß wird beim Abstützen auf der Rampe durch eine kraftschlüssige Verbindung in einer festen Lage gehalten.

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Zitiervorschlag: § 3.02 BinSchUO2018Anh II

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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